In den Ausgaben von Kirche und Welt vom 4. August und 1. September dieses Jahres wird der Vorsitzende der UAK Nord, Herr RA Kury, mit den Worten zitiert: „Es macht keinen Sinn, höhere Entschädigungen zu zahlen als bei sexuellen Straftaten in nichtkirchlichen Bereichen.“ Zudem sei das Urteil des Landgerichts Köln über 300.000 Euro „völlig überhöht“.
Als Betroffenenrat Nord möchten hiermit betonen, dass dies dezidiert nicht die Meinung des Betroffenenrats Nord ist und sicherlich auch nicht die Haltung der vielen, schwerst traumatisierten Betroffenen wiederspiegelt, die nicht nur „in ihren Rechtsgüter“ verletzt wurden, sondern an den Folgen der an ihnen begangenen Verbrechen bis heute und dauerhaft leiden. Freiwillige Zahlungen bspw. im Sportbereich, vgl. Fall „Jan Hempel“ mit 600.000 Euro, machen schon deutlich, dass die von den Kirchen geleisteten Zahlungen sich nicht nur an den gerichtlichen Entscheidungen orientieren dürfen und auch die gerichtlich festgelegte Zahlung von 300.000 Euro nicht überhöht ist. Die UAK Nord selbst unterstreicht in ihrem Zwischenbericht die Erwartung der Bischöfe auf eine „deutliche Dynamisierung der Bescheidhöhen durch die UAK“ (vgl. S. 20, Zwischenbericht) und schreibt (vgl. ebd.):
„Der durch das Landgericht Köln ausgeurteilte Betrag gibt aber eben auch Anlass für die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, die Höhe ihrer Zahlungen zu überdenken. […] Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes liegt das Schwergewicht nicht nur im psychischen Schaden, den auch Vergewaltigte und Missbrauchte im weltlichen Umfeld erleiden. Die Besonderheit besteht darin, dass die Straftaten von Klerikern begangen wurden, die aufgrund ihrer Stellung in der Kirche und ihres Ansehens besonderes Vertrauen genossen. Die Betroffenen wagten kaum, die Missbrauchstaten zu offenbaren, weil sie vielfach davon ausgingen, dass niemand ihnen Glauben schenken würde. […] Die Öffentlichkeit muss auch anhand der Bescheidhöhen realisieren, dass es den Bistümern der Metropolie mit dem Verfahren zur
Anerkennung des Leids gegenüber den Missbrauchsopfern wirklich ernst ist. Nur das kann das Vertrauen der Gläubigen auch in die Institution Katholischen Kirche wieder stärken.“
Vor dem Hintergrund dieser Aussagen im Zwischenbericht der UAK Nord, deren Vorsitzender Herr RA Kury ist, irritieren uns seine in „Kirche und Welt“ zitierten Äußerungen massivst. Den Aussagen der UAK Nord im Zwischenbericht und den hier nachzulesenden Positionierungen können wir dagegen folgen und begrüßen diese Haltung nachdrücklich.
Der Betroffenenrat Nord