In Fortschreibung und im Anschluss an die bisherigen Untersuchungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Hildesheim gibt Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ in enger Abstimmung mit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Nord (UAK Nord) und unter Einbeziehung des Betroffenenrates Nord eine neue Studie – bestehend aus zwei Teilstudien – für den Zeitraum von 1945 bis 2024 in Auftrag.
Detaillierte Informationen zu inhaltlichen Vorüberlegungen und zum Antragsverfahren sind den „Vereinbarungen für die neue Hildesheimer Aufarbeitungsstudie“ zwischen Bistum Hildesheim und UAK Nord vom 8. Dezember 2023 zu entnehmen.
Ziele
Das übergeordnete Ziel der neuen Aufarbeitungsstudie ist die Aufdeckung von sexualisierter Gewalt und anderen Formen physischer und psychischer Gewalt im Bistum Hildesheim. Die Taten müssen benannt und Täter bzw. Täterinnen sowie Verantwortlichkeiten und Verantwortliche identifiziert werden. Außerdem sollen die Ermöglichungsbedingungen aufgedeckt werden. Besondere Aufmerksamkeit soll zudem auf den Folgen liegen, die die Taten für Betroffene und Co-Betroffene hatten und nach wie vor haben.
Inhaltliche Ausrichtung
Angestrebt wird eine multiperspektivische, interdisziplinär angelegte Studie, die insbesondere einer intensiven Aktenauswertung und Gesprächsführung bedarf. Die zwei Teilstudien sind sowohl methodisch als auch inhaltlich unterschiedlich ausgerichtet.
Im Bistum Hildesheim gab es mehrere Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit einer hohen Prävalenz von sexualisierter Gewalt. Teilstudie A soll daher den Bereich der Kinderheime und Jugendhilfeeinrichtungen fokussieren, um Ermöglichungsstrukturen herauszuarbeiten und Empfehlungen für die Gegenwart abzuleiten. Teilstudie B soll insbesondere den Lebensgeschichten von Betroffenen und Co-Betroffenen Raum bieten, aber auch Tatverdächtige und Gemeindesysteme in den Blick nehmen.
Strukturelles Kernelement bilden exemplarische Detailuntersuchungen („Tiefenbohrungen“) einer begründeten Auswahl von Einrichtungen, Gemeinden und „Täterkarrieren“.
Die Teilstudien können an unterschiedliche Auftragnehmer vergeben werden.
Als Ausdruck der Haltung, dass Aufarbeitung ein Prozess ist, der keinen Schlusspunkt hat, wird ein prozessuales Berichtswesen mit regelmäßigen Zwischenberichten als aufeinander aufbauende Dokumentation anvisiert.
Zeit- und Personalplanung
Zunächst wird ein Untersuchungszeitraum von zwei Jahren angestrebt. Da die Studie prozesshaft angelegt ist und aus den Teilergebnissen neue Fragen entstehen können, besteht die Möglichkeit zur Verlängerung.
Der Fördermittelgeber stellt für den Zeitraum von zwei Jahren eine Fördersumme von insgesamt sechs Vollzeitäquivalenten einer Promotionsstelle gem. Personalmittelsätzen der DFG zur Verfügung.
Institutionelle Anforderungen & Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die in den für diesen Untersuchungsgegenstand relevanten Feldern einschlägige Kompetenzen aufweisen. Als einschlägig gelten dabei Forschungseinheiten mit sozialwissenschaftlicher, historischer, psychologischer und juristischer Kompetenz.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf digitalem Wege und ist in identischer Form an folgende Adressen zu richten:
aufarbeitung@bistum-hildesheim.de
post@uak-nord.de
Der Antrag ist in Form einer Kurzskizze von maximal fünf Seiten einzureichen. In der Skizze ist der Nachweis von Fachexpertise zu erbringen. Außerdem sollen eigene Ideen zur Schwerpunktsetzung und Durchführung der Forschung benannt werden.
Die Entscheidung über den Zuschlag an eine Forschungseinrichtung erfolgt in gemeinsamer Abstimmung zwischen Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ und der UAK Nord.
Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Martin Richter, Bistum Hildesheim
martin.richter@bistum-hildesheim.de
Prof. Dr. Carsten Spitzer, UAK Nord
carsten.spitzer@uak-nord.de
Die Ausschreibung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite des Bistums Hildesheim, der UAK Nord und des Betroffenenrates Nord in Kraft.
Die Frist zur Bewerbung per Kurzskizze endet am 30. Juni 2024.
Forschungseinrichtungen werden zusätzlich gebeten, bis zum 15. April 2024 formlos eine Interessenbekundung an o. g. Adressen vorzunehmen.